Kassensicherungsverordnung: TSE und DSFinV-K

Vor wenigen Stunden wurde die Nichtbeanstandungsregelung durch das BMF veröffentlicht. Die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

  • Kassen, die die Anforderungen von 2016 erfüllen, müssen erst bis zum 30.09.2020 aufgerüstet werden.
  • Parallel dazu muss auch die DSFinV-K erst mit implementierter TSE exportiert werde.
  • Das Meldeverfahren ist ausgesetzt, bis es das elektronische Meldeverfahren gibt.

Da wir die Anforderungen von 2016 erfüllen, sind wir nicht gezwungen die Installation noch in diesem Jahr durchzuführen. Wir sind natürlich weiterhin dran und werden euch mit neuen Informationen versorgen sobald wir diese haben.

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